Werk- oder Dienstverträge

Projekte im Werk- oder Dienstvertrag nach BGB §§ 631 ff oder Projekte

Beim Werkvertrag schuldet ein Unternehmer (Auftragnehmer) dem bestellenden Unternehmen (Auftraggeber) die Herstellung eines konkret vereinbarten Werkes.Beim Dienstvertrag schuldet das Dienstleistende Unternehmen eine bestimmte Tätigkeit /Tätigkeit.

Vertragsmerkmale

  • Entscheidung über Auswahl, Zahl, Qualifikation der eingesetzten Personen
  • Ausbildung und Einarbeitung des Personals
  • Bestimmung und Lage der Arbeitszeiten, der Pausen und Überstunden
  • Gewährung von Urlaub und Freizeit
  • Durchführen der Anwesenheitskontrollen
  • Überwachung der Arbeitsausführung

Zur Prüfung, ob die vorgesehene Vergabe eines Auftrages die Kriterien des Werkvertrages erfüllt, können Sie bei uns eine Checkliste anfordern.