Personalvermittlung

Für die Personalvermittlung bedarf es keiner behördlichen Erlaubnis.

Wir suchen für den Kunden den oder die benötigten Mitarbeiter(innen) nach einem gemeinsam erstellten Anforderungsprofil aus.

Damit genau klar ist, welche Leistungen job-mobile zu erbringen hat, wird ein Vermittlungsauftrag unter zur Grundlegung der AGB-PV abgeschlossen, der folgende Punkte regelt:

Die Einstellung erfolgt dann direkt durch den Kunden.

Sollen nur einzelne Leistungen aus dem Recruting- Prozess an uns vergeben werden, dann können diese aus einer entsprechenden Leistungsübersicht ausgewählt werden; z.B. nur die Bewerberbearbeitung oder die Durchführung eines Assessmentcenters.